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Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir derzeit aufgrund hoher Nachfrage nur Bestandspatient*innen über die Homepage buchen können. Neue Patient*innen können Termine ausschließlich telefonisch vereinbaren. Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.

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Liebe Patient*innen,

aufgrund von Bauarbeiten im Bereich der Jögerstraße (weitere Informationen: https://www.wienerlinien.at/modernisierungen/baustelleninformation#jrgerstrae-1170-wien-neue-gleise-fr-die-linie-43) kann es zu Beeinträchtigungen bei der Anfahrt kommen. Zwischen Neuwaldegg und Elterleinplatz fährt der 43er auf seiner gewohnten Strecke. Ab Elterleinplatz fährt die Linie 43 umgeleitet über die Strecke der Linie 9 bis Gersthof. So können Fahrgäste bei der Vinzenzgasse auf die Linie 42 umsteigen und in die Innenstadt gelangen. Die Linie 9 fährt während der Bauarbeiten nur zwischen Westbahnhof und Rosensteingasse (Kurzführung bis Rosensteingasse)

Sollte dies Ihren Besuch bei uns beeinträchtigen oder möchten Sie deshalb einen Termin verschieben, kontaktieren Sie uns gerne. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich von 16. Juni 2025 bis 31.08.2025.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

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Wichtige Hinweise zur Verordnung:

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  • Die empfohlene Verordnung umfasst 6 -10 mal  Physiotherapie a 30 Minuten.  
    WICHTIG laut Rundschreiben Juni 2025 der ÖGK:  Sollte bei komplexen oder chronischen Fällen diese Verordnung nicht ausreichen, kann vom behandelnden Arzt*in  keine Behandlungsdauer angegeben werden. Die ÖGK setzt in diesen Fällen auf die Fachexpertise ihrer Vertragstherapeut*innen. Daher kann die Behandlungsdauer nach dem ersten Kontakt von der Therapeut*in  unter Beachtung des Ökonomiegebots und des Behandlungsziels selbständig von dem*r Therapeut*in  festgelegt werden. (bis maximal 60 Minuten)

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  • Wir haben mit allen Kassen Verträge - außer KFA. (Für eine Kostenübernahme gemäß Vertragstarif ist eine Bewilligung vor Start der Therapie erforderlich. Die Rückerstattung kann erst nach bezahlter Honorarnote erfolgen.)

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  • SVS: ab der 2. Serie ist eine Bewilligung vor dem Therapiestart erforderlich, sowie bei Hausbesuchen ab der ersten Therapieserie.

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  • Falls eine Elektrotherapie benötigt wird, muss diese gesondert verordnet werden.

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  • Die Verordnung ist maximal 6 Monate nach Ausstellung gültig.

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Weitere Informationen können Sie unseren AGB entnehmen.

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Verordnung Quelle: Dr. med. Alexander Urch, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation

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