
Vielen Dank für Ihr Verständnis, dass wir derzeit aufgrund hoher Nachfrage nur Bestandspatient*innen über die Homepage buchen können. Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.
Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kann es derzeit zu kurzfristigen Terminänderungen kommen. Wir bemühen uns, für alle betroffenen Patientinnen und Patienten zeitnah eine Lösung zu finden.
Aufgrund der derzeit überdurchschnittlich hohen Auslastung unserer Praxis ist eine Neuaufnahme von Patient*innen aktuell leider nicht möglich.
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Wichtige Hinweise zur Verordnung:
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Die empfohlene Verordnung umfasst 6 -10 mal Physiotherapie a 30 Minuten.
WICHTIG laut Rundschreiben Juni 2025 der ÖGK: Sollte bei komplexen oder chronischen Fällen diese Verordnung nicht ausreichen, kann vom behandelnden Arzt*in keine Behandlungsdauer angegeben werden. Die ÖGK setzt in diesen Fällen auf die Fachexpertise ihrer Vertragstherapeut*innen. Daher kann die Behandlungsdauer nach dem ersten Kontakt von der Therapeut*in unter Beachtung des Ökonomiegebots und des Behandlungsziels selbständig von dem*r Therapeut*in festgelegt werden. (bis maximal 60 Minuten) -
Wir haben mit allen Kassen Verträge - außer KFA. (Für eine Kostenübernahme gemäß Vertragstarif ist eine Bewilligung vor Start der Therapie erforderlich. Die Rückerstattung kann erst nach bezahlter Honorarnote erfolgen.)
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SVS: ab der 2. Serie ist eine Bewilligung vor dem Therapiestart erforderlich, sowie bei Hausbesuchen ab der ersten Therapieserie.
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Falls eine Elektrotherapie benötigt wird, muss diese gesondert verordnet werden.
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Die Verordnung ist maximal 6 Monate nach Ausstellung gültig.
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Weitere Informationen können Sie unseren AGB entnehmen.
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Verordnung Quelle: Dr. med. Alexander Urch, Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation

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